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RockAsset Real Estate Co. – Julian Scharnau
(1) Diese AGB regeln alle Maklerverträge zwischen RockAsset Real Estate Co. / Julian Scharnau („Makler“) und Unternehmenskunden (Verkäufer, Vermieter, Käufer, Mieter, Erwerbs-/Mietinteressenten; gemeinsam „Kunde“).
(2) Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn, der Makler stimmt ihnen in Textform zu.
(3) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit demselben Kunden.
(1) Maklerverträge kommen durch Angebot und Annahme zustande; für Provisionsvereinbarungen wird Textform (§ 126b BGB) vereinbart (E-Mail/SMS/Messenger genügen).
(2) Rechtserhebliche Erklärungen können per E-Mail erfolgen, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Der Makler beginnt mit der Tätigkeit, sobald ein wirksamer Maklervertrag besteht.
(1) Der Makler erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen zu Kauf/Verkauf, Miete/Pacht/Verpachtung sowie – sofern ausdrücklich beauftragt – Finanzierungsvermittlung.
(2) Der Makler darf für beide Parteien desselben Geschäfts tätig sein (Doppeltätigkeit) und ist dann zur Neutralität verpflichtet; Interessenkonflikte werden offengelegt.
(3) Die Übermittlung eines vollständigen Exposés und/oder die Offenlegung von Objektadresse und/oder Ansprechpartnern gilt als Nachweis der Abschlussgelegenheit.
(1) Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers der Hauptvertrag (z. B. Kaufvertrag, Miet-/Pachtvertrag) wirksam zustande kommt.
(2) Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrags verdient und fällig. Eine spätere Aufhebung/Rückabwicklung/Nichterfüllung lässt den Anspruch unberührt, soweit der Makler dies nicht zu vertreten hat.
(3) Ein wirtschaftlich gleichwertiger oder inhaltlich ähnlicher Vertrag (z. B. Erwerb statt Pacht; Erwerb durch verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG, nahestehende Gesellschaften/Angehörige, Treuhänder) löst den Provisionsanspruch ebenfalls aus, wenn er auf die Tätigkeit des Maklers zurückgeht.
(4) Folgegeschäfte mit derselben Vertragspartei über das nachgewiesene Objekt innerhalb von 18 Monaten nach Erstnachweis/Besichtigung begründen ebenfalls den Provisionsanspruch, sofern sie auf die Tätigkeit des Maklers zurückgehen.
Alle Sätze zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer; abweichende Sätze können in Textform vereinbart werden.
(A) Kauf/Verkauf von Immobilien:
Bemessungsgrundlage: der im notariellen Kaufvertrag ausgewiesene Gesamtkaufpreis, einschließlich vertraglich mitverkaufter Bestandteile und Rechte sowie vereinbarter Ablöse-/Abstandszahlungen oder sonstiger geldwerter Gegenleistungen.
Käuferseite: 3,57 % (inkl. USt.) des Kaufpreises.
Verkäuferseite: 3,57 % (inkl. USt.) des Kaufpreises.
Doppelprovision: Bis zu 7,14 % (inkl. USt.) gesamt, sofern beide Parteien zustimmen.
(B) Vermietung/Verpachtung:
Vermieterseite: bis zu 3 Nettokaltmieten zzgl. USt.
Mieterseite: bis zu 2 Nettokaltmieten zzgl. USt. (soweit gesetzlich zulässig).
Pacht: bis zu 3 Nettopachten zzgl. USt.
(1) Wird ein Alleinauftrag vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, während der Laufzeit keine anderen Makler mit der Vermarktung desselben Objekts zu beauftragen und keine Direktverhandlungen mit vom Makler nachgewiesenen Interessenten zu führen.
(2) Verstößt der Kunde gegen Abs. 1 und kommt es dadurch zu einem Hauptvertrag, schuldet der Kunde dem Makler Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision. Der Kunde darf einen geringeren Schaden nachweisen.
(3) Der Alleinauftrag wird in Textform für eine bestimmte Laufzeit vereinbart; er verlängert sich nicht automatisch.
(1) Als „Unterlagen“ gelten alle vom Kunden oder Dritten überlassenen Materialien, insbesondere Objekt- und Kontaktdaten, Grundrisse, Fotos, wirtschaftliche Kennzahlen und Korrespondenz. „Vertrauliche Informationen“ sind nur solche Unterlagen, die dem Makler spätestens bei oder vor der Übergabe klar und konkret in Textform als „vertraulich“ bezeichnet werden und bei denen Zweck, Umfang und Dauer der Vertraulichkeit genannt sind.
(2) Alle Unterlagen des Maklers sind vertraulich, dienen nur der internen Prüfung und dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Maklers an Dritte weitergegeben werden.
(3) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen Abs. 2 und kommt es dadurch zu einem Hauptvertrag, schuldet der Kunde dem Makler Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision.
(1) Kommt kein Hauptvertrag zustande, besteht kein Provisionsanspruch.
(2) Abweichend hiervon kann vorab in Textform ein Aufwendungsersatz nach Aufwand vereinbart werden. Abrechnung zum Tagessatz: 1.750 EUR (zzgl. USt), anteilig je begonnenem ½ Tag 875 EUR; Auslagen (z. B. Reise-/Übernachtungs-/Behördengelder) nach Beleg.
(3) Ein pauschaler „Erfolgshonorarersatz“ ist ausgeschlossen.
(1) Rechnungen sind sofort fällig, zahlbar innerhalb von 10 Kalendertagen.
(2) Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz (B2B). Zusätzlich kann eine Mahnpauschale von 40 EUR erhoben werden, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(1) Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter; sie erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit/Vollständigkeit.
(2) Der Makler haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(1) Der Kunde informiert den Makler laufend über den Stand von Verhandlungen und stellt erforderliche Unterlagen vollständig und richtig bereit. Ohne besondere Aufforderung teilt der Kunde dem Makler den Abschluss eines Hauptvertrags unverzüglich, spätestens binnen 3 Werktagen nach Abschluss in Textform mit.
(2) Auf erstes Anfordern legt der Kunde geeignete Nachweise zum Abschluss und zu den provisionsrelevanten Entgeltbestandteilen vor. Die Nachweise werden vom Makler vertraulich behandelt.
(3) Soweit erforderlich, erteilt der Kunde eine begrenzte, widerrufliche Vollmacht zur Beschaffung von Objektunterlagen (z. B. Grundbuch-, WEG-, Energieausweis-, Bauakten), soweit dies zur ordnungsgemäßen Maklertätigkeit notwendig ist.
Der Makler ist verpflichtete Stelle nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Der Kunde stellt die zur Identifizierung erforderlichen Angaben/Unterlagen (z. B. UBO-Struktur, Registerauszüge, PEP-Status) bereit; ohne Mitwirkung kann der Makler den Auftrag nicht ausführen.
(1) Schließt der Kunde oder ein verbundenes/nahestehendes Unternehmen/Treuhänder den Hauptvertrag unter Umgehung der Maklertätigkeit ab, obwohl der Makler die Abschlussgelegenheit nachgewiesen/vermittelt hat, besteht der Provisionsanspruch fort.
(2) Folgegeschäfte mit derselben Vertragspartei über dasselbe Objekt innerhalb von 18 Monaten nach Erstnachweis/Besichtigung sind provisionspflichtig, sofern sie auf die Tätigkeit des Maklers zurückgehen.
(3) Vertragsstrafen werden nicht vereinbart; weitergehende Rechte bleiben unberührt.
Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten von Ansprechpartnern des Kunden zur Vertragsanbahnung und -durchführung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (u. a. GwG). Näheres (Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfänger, Rechte) ergibt sich aus der Datenschutzerklärung unter www.rockasset.de/datenschutz.
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Maklers (München).
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(1) Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.